Gesetzesänderungen im Hausbau ab 2021

Zunächst wünsche ich Ihnen ein frohes neues Jahr! Bleiben Sie gesund!

Was ändert sich in 2021?

Weniger Einkommenssteuer durch Wegfall des Solibeitrags und Erhöhung des Grundfreibetrags, Erhöhung des Mindestlohns, mehr Kindergeld und Kinderfreibeträge, zusätzlicher Freibetrag für Alleinerziehende, Coronabonus für Eltern, Einführung der Grundrente, Verlängerung des Baukindergeldes, höhere Wohnbauprämie für Bausparer, Rauchmelderpflicht in allen Wohnungen,  Erhöhung der Pendlerpauschale und Einführung der Homeoffice-Pauschale, Vermieter können ihre Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten absetzen …

Das alles sind nur ein paar Beispiele, die ggf. für Sie in diesem Jahr in Betracht kommen.

BEG = Bundesförderung effizienter Gebäude

Mit der BEG werden die bisherigen Förderungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zusammengefasst, sodass zukünftig nur noch ein Antrag gestellt werden muss.

Wichtig wird vor allem die Förderung des Bundes für effiziente Gebäude als Zuschuss oder als Kredit. Gefördert werden energetische Gebäudehüllen: Sie wissen ja , beim Bau eines ISOWOODHAUSES erreichen Sie allein durch die hervorragende Wanddämmung die Energieeffizienz 40.

Weiter wird energieeffiziente Heiztechnik , auch die Digitalisierung zur Verbrauchsoptimierung (Smart Home) gefördert und die Förderung der Baubegleitung wird erhöht.

Sobald ich weitere Informationen hierzu habe, werde ich berichten.

BIRGIT HOERNCHEN – FACHBERATERIN FERTIGHAUSBAU (IHK)