BEG ersetzt KfW- und BAFA-Förderung

Anfang 2021 startete in einer zweijährigen Übergangsphase die Umwandlung der ehemaligen KfW- plus BAFA-Förderung und soll zukünftig die Beantragung von Fördermitteln für energieeffizientes Bauen vereinfachen.

Bisher war es so, dass man

  • mit der KfW-Förderung (Haus) einen Kredit aufnehmen konnte, der mit einem Zuschuss zur Tilgung unterstützt wurde. Man hat z. B. bei der Energieeffizienz 40 bei der Bank 120.000 € geliehen und nur 96.000 € zurückgezahlt.
  • Zusätzlich erfolgte mit der BAFA-Förderung ein direkter finanzieller Zuschuss in Höhe von 35 % der Investitionssumme der Heizungsanlage.

Seit 01.01.2021 gibt es die neue BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)., die die bisherigen Förderprogramme zusammenfasst und sich auf drei Bereiche verteilt:

  • BEG WG      = Förderung für Wohngebäude: Neubau und Sanierung
  • BEG NWG  = Förderung für nicht Wohngebäude
  • BEG EM       = Förderung für Einzelmaßnahmen

Die BEG WG ersetzt die bisherige KfW-Förderung für den Neubau eines Effizienzhauses wie das ISOWOODHAUS. Die BEG EM wird die frühere BAFA-Förderung ersetzen.

Bis 30.06.2021 gilt die alte Kfw-Förderung als Kreditvariante weiter. Man erhält z. B. bei Energieeffizienz 40 einen Tilgungszuschuss von 20 %, die man nicht zurückzahlen muss: das bedeutet 120.000 € leihen und nur 96.000 € zurückzahlen.

Ab 01.07.2021 wird die gesamte Förderung der energieeffizienten Häuser und deren Heizungsanlagen neu geregelt. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Fördermittel werden dann nicht mehr von der BAFA, sondern alle über die KfW-Bank abgewickelt. Teilweise geht das über die finanzierende Bank und teilweise über ein Online-Portal der KfW.

Es wird also für Haus und Heizung zusammen zwei Varianten der Förderung geben:

  •  Als KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss (Kreditvariante)
    oder
  •  als Finanziellen Zuschuss (Zuschussvariante) von der BAFA ohne KfW-Darlehen.

Gleichzeitig wird mit der Einführung von EE-Klassen eine neue Förderung von Heizungsanlagen die Wohngebäude BEG WG gefördert. Es wird das EE-Paket für erneuerbare Energien geben und das NH-Paket für Nachhaltigkeit.

EE-Paket

Erneuerbare Energien müssen mindestens 55 % zur Wärmeversorgung beitragen, d. h. Effizienzhäuser, die zu über 55% mit erneuerbaren Energien beheizt werden, das betrifft alle Häuser mit Wärmepumpe, erhalten den Zusatz EE. Dadurch erhöht sich die maximale KfW-Darlehenssumme um 30.000 €, also von früher 120.000 € auf zukünftig 150.000 € je Wohneinheit und der jeweilige Tilgungszuschuss um 2,5 %, also:

Energieeffizienzhaus 55 EE   = 17,5 %    = maximal 26.250 €
Energieeffizienzhaus 40 EE   = 22,5 %   = maximal 33.750 €
Energieeffizienzhaus 40 +      = 27,5 %   = maximal 41.250 €

Grundsätzlich erfüllt ein ISOWOODHAUS die geforderten Bedingungen mit der richtigen Heiztechnik bereits im Standard 😉
Nicht zu verachten ist auch die doppelte Förderung, z. B. beim Bau eines Einfamilenhauses mit einer Einliegerwohnung oder bei einem Haus mit zwei Wohnungen. Hier gibt es die Förderung pro Wohneinheit!

Wichtig

  • Es wird durch die BEG ab 01.07.2021 immer entweder eine Kreditvariante oder eine Zuschussvariante geben.
    Die Zuschussvariante kommt z. B. bei Bauherren in Betracht, die ihr altes Haus verkaufen und ein neues Haus mit uns bauen. Die kassieren eher den Zuschuss als sich noch einmal mit einem langjährigen Kredit zu binden.
  • Der Stichtag für den Vorhabenbeginn ändert sich von früher „Beginn der Bauarbeiten“ zu neuerdings „Auftragserteilung“. Das heißt, das Bauvorhaben beginnt bereits bei der Erteilung des Bauauftrages. Das bedeutet, dass man den Antrag auf Förderung erst stellt und danach erst den Bauvertrag unterzeichnet. Damit man aber als Bauherr keine kostbare Zeit verliert, haben wir hier einen Lösungsvorschlag, den ich gern im persönlichen Gespräch erläutere.

 

Zusätzlich gibt es aktuell weitere Förderungen rund um den Neubau:

  • Die Baubegleitung (früher Programm 431 mit maximal 4.000 €) für Ein- und Zweifamilienhäuser wird zukünftig mit maximal 5.000 € gefördert. Planungskosten für Mehrfamilienhäuser maximal mit 4.000 € je Wohneinheit bzw. maximal 40.000 € je Bauvorhaben.
  • Außerdem wird zukünftig ein smarteffizientes Haus „Efficiency Smart Home“ gefördert. Wer ein Smarthomesystem installiert, das die Energieeffizienz im Haus steigert, erhält diese Förderung.
  • Seit November 2020 gibt den KfW-Zuschuss 440 für die Installation einer privaten E-Tankstelle in Höhe von 900 €, vorausgesetzt man produziert selbst regenerativen Strom.

Später ab 01.01.2023 wird die Wohngebäudeförderung BEG WG als Zuschussvariante von der KfW an die BAFA übertragen. Dann sollen alle Zuschussvariante von der BAFA gefördert werden und jede Kreditvariante kommt von der KfW.

BIRGIT HOERNCHEN – FACHBERATERIN FERTIGHAUSBAU (IHK)