Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern. Pro Kind wird ein Betrag in Höhe von 12.000 € bezuschusst, ausgezahlt in zehn Jahresraten zu je 1.200 Euro. Grundlage ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 € bei einem Kind und für jedes weitere Kind 15.000 € höher.
Da durch die Corona-Pandemie nicht alle Fördermittel abgerufen werden konnten, hat die Bundesregierung reagiert und den Zeitraum der Förderung des Baukindergeldes vom 31.12.2020 auf den 31.03.2021 verlegt.
Der verlängerte Förderzeitraum wird mit Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam. Weitere Informationen gibt’s hier: www.kfw.de/baukindergeld.