Förderung für Familien (WEF)

Heute startet die Neubauförderung Wohneigentum für Familien (WEF), die Familien mit Kindern mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Bau oder Ersterwerb von neuem selbstgenutztem und klimafreundlichem Wohneigentum in Deutschland unterstützt.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen (Privatpersonen), die ein klimafreundliches Wohngebäude wie z. B. ein ISOWOODHAUS bauen und den geförderten Neubau als Eigentümer (mind. 50 % Miteigentumsquote) selbst zu Wohnzwecken nutzen.

Mindestens ein Kind unter 18 Jahren sollte im Haushalt leben und das zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 60.000 Euro bei einem Kind – zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind – nicht überschritten werden. Wichtig ist noch, dass die Antragsteller noch über kein Wohneigentum verfügen und kein „Baukindergeld (KfW-Zuschussprogramm 424)“ in Anspruch genommen haben.

Die Förderung erfolgt mit zinsverbilligten Krediten. Der maximale Kreditbetrag ist abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder, die bei der  Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben und bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gefördert wird im Produkt „Wohneigentum für Familien (300)“ maximal eine Wohneinheit.

Weitere Informationen zu den Förderkonditionen gibt’s HIER.