Wann wird welche Zahlung fällig

Immer wieder wird man auf Marktbegleiter aus der Hausbaubranche angesprochen, die damit werben, dass die komplette Bezahlung des Hauses erst nach der Hausübergabe erfolgt. Es wird damit geworben, dass das Unternehmen das Haus baut und erst nach Fertigstellung berechnet.

Oft wird allerdings bei solchen Geschäftsmodellen verschwiegen, dass sich die Baufirma mit einer Bankbürgschaft und / oder Abtretungserklärung über die komplette Bausumme absichert.

Das hat drei Nachteile:

  1. Das Bauunternehmen kann jederzeit bei der Bank der Bauherren die Bausumme abrufen.
  2. Für die Bauherren fallen hierfür ca 5.000-10.000 € Mehrkosten an.
  3. Sollte das Bauunternehmen während der Bauphase nicht alle Leistungen zur Zufriedenheit der Bauherren erbringen, muss nachgebessert werden. Die Baufirma hat vermutlich schon den Gesamtbetrag abgerufen und die Bauherren haben keine Möglichkeit mehr, einen Betrag zurückzuhalten.

Anders sieht das bei ISOWOODHAUS aus. Hier sieht der gesamte Zahlungsplan vor, dass ISOWOODHAUS  immer erst eine Leistung erbringt, also mit dem Gewerk in Vorleistung tritt und die Bauherren erst nach Fertigung des Gewerks zahlen.

Wann welche Abschlagszahlung fällig ist, wird bereits im Bauvertrag festgelegt. Spätestens bei Übergabe des Bauzeitenplans durch den Bauleiter, wissen die Bauherren, zu welchem Zeitpunkt / Datum welche Summe fällig ist und bei der Bank abgerufen und zur Zahlung angewiesen werden kann.